Handlungsoption "lahme Ente" für den Innovationsschub auf dem deutschen Medienmarkt, 09.02.2015: 

LU€$I-Satire: So verstehe ich den derzeitigen Lösungsansatz der Bundesländer, der Großen Koalition, der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkanbieter bei der Vorbereitung der neuen Medienordnung. Sie versuchen ihre existierende Geschäftsmodelle bzw. die politische Einflussbereiche zu zementieren und pochen darauf, das Kartellrecht so anzupassen, damit Fusionen von Medienkozernen ermöglicht werden.

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Angaben zu den Urhebern der verwendeten Bilder

  1. Ducks in plymouth, massachusetts“. Lizenziert unter CC BY 2.5
  2. Emys orbicularis 1“ von Krüger (www.emys-home.de) - Krüger. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0
  3. Pfau imponierend“ von BS Thurner Hof - Photo taken by user BS Thurner Hof. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0.

Alle drei Bilder sind über Wikimedia Commons lizenziert.

Medienkartellrecht, Kartellrecht

  • "Auf dieser Grundlage kann ein Medienkartellrecht erlassen werden, das ein Fusionskontrollrecht und ein Kooperationskontrollrecht einschließt und sich auf alle Akteure erstreckt. Es ist also nicht zwingend auf Presse und Rundfunk im herkömmlichen Sinne beschränkt. Dagegen gibt es keine Länderkompetenz für ein das GWB ersetzendes wirtschaftsbezogenes Medienkartellrecht198." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 71
  • s auch Wettbewerbsrecht im Koalitionsvertrag CDU-CSU-SPD, S. 17, so wie Kartellrecht auf der S. 135
  • wenn ich an das von der Rundfunkkommission ursprünglich gesetztes Ziel denke, sprich "die Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen", dann komme ich angesichts der hier anvisierten medienkartellrechtlichen Instrumenten auf ein Szenario, in dem beabsichtigt wird, eine lahme Ente mit einer betagten Schildkröte und dann evtl. noch mit einem Pfau zu kreuzen mit der Erwartung, dass die neue erschaffene Kreatur dann bei einem Wettrennen mit einem Hasen mithalten kann.
  • "Vor allem aber ist es möglich, eine Institution oder ein Verfahren (z. B. in Form einer externen wissenschaftlichen Begutachtung) einzurichten, das eine Grundlage für die Bestimmung der Vielfaltsicherung in einzelnen Märkten liefert und bei der Beurteilung von Einzelfällen der Fusion und Kooperation durch Landes- und Bundesbehörden zugrunde gelegt werden kann." - Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“, Seite 73
  • und passend zu dem lahme Ente-Bild spielt die Institution oder ein Verfahren die Rolle eines Jockeys, der der Kreatur aus dem Reagenzglas zu einem Erfolg verhelfen muss. Nicht unwichtig für mich ist, dass so die gleiche wissenschaftliche Zunft, die Gutachten für die Politik erstellt, mit einem Federstrich für zusätzliche Aufträge für sich in Institutionen oder Verfahren sorgen kann. Eine demokratische Kontrolle sind bei so einem Verfahren genauso wenig vorgesehen, wie eine Bürgerbeteiligung.
  • für mich liegt es auf der Hand, dass eine lebendige Meinungsvielfalt mit wesentlich weniger Anstrengungen von der Gesetzgeber-Seite und seitens der Behörden zu erreichen ist - man muss nur die zivilgesellIchaftiche Strukturen in Deutschland, die Wichtigkeit deren in anderen Staaten die Bundesregierung immer wieder betont - s. bspw. beim Besuch in Ungarn am 02.02.2015 angemessen unterstützen.